Wirtschaftsprüfung

Im Sinne von permanentem Dialog.

Alle juristischen Personen (Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft, Verein, Stiftung).

  • Nach nationalen Regelwerken (OR, Swiss GAAP FER).
  • Auf der Basis der heute gültigen Berufsstandards.
  • Unter Einbezug der neuen gesetzlichen Auflagen im Rechnungslegungs- und Revisionsrecht.

Für autonome Pensionskassen (Sammel- / Gemeinsschaftsstiftungen).

  • Nach den aktuellen Normen des BVG (insb. Swiss GAAP FER 26).
  • Auf Basis der neuen Prüfungsstandards.

Für Spezialprüfungen.

  • z.B. auf freiwilliger Basis nach «Opting Out» zh der Finanzgeber und/oder von Investoren.
  • Bei treuhänderischen Mandaten zh der Treuhandgeber und zur Entlastung der Treuhandnehmer.
  • Bei Unstimmigkeiten oder Uneinigkeit.