Wirtschaftsprüfung
Im Sinne von permanentem Dialog.
Alle juristischen Personen (Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft, Verein, Stiftung).
- Nach nationalen Regelwerken (OR, Swiss GAAP FER).
- Auf der Basis der heute gültigen Berufsstandards.
- Unter Einbezug der neuen gesetzlichen Auflagen im Rechnungslegungs- und Revisionsrecht.
Für autonome Pensionskassen (Sammel- / Gemeinsschaftsstiftungen).
- Nach den aktuellen Normen des BVG (insb. Swiss GAAP FER 26).
- Auf Basis der neuen Prüfungsstandards.
Für Spezialprüfungen.
- z.B. auf freiwilliger Basis nach «Opting Out» zh der Finanzgeber und/oder von Investoren.
- Bei treuhänderischen Mandaten zh der Treuhandgeber und zur Entlastung der Treuhandnehmer.
- Bei Unstimmigkeiten oder Uneinigkeit.